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   BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84   

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https://dejure.org/1984,2035
BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84 (https://dejure.org/1984,2035)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1984 - 4 StR 474/84 (https://dejure.org/1984,2035)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1984 - 4 StR 474/84 (https://dejure.org/1984,2035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung oder Ablehnung eines Beweisantrags auf Augenscheinseinnahme - Möglichkeit der Änderung der Anordnung von Möbeln bei einer Ortsbesichtigung eines Klassenzimmers - Beweis der Tatsache, der von der Klasse unbemerkten Vornahme sexueller Handlungen an Schülern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 565
  • StV 1984, 452
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Auszug aus BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84
    Damit wurden die Grenzen zulässiger Beweisantizipation überschritten (BGHSt 8, 177, 181 [BGH 13.10.1955 - 3 StR 322/55]; Herdegen a.a.O. Rdn. 113).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84
    Die fehlerhafte Ablehnung der beantragten Augenscheinseinnahme konnte nicht durch ein Nachschieben von Gründen im Urteil geheilt werden (BGHSt 19, 24, 26) [BGH 11.06.1963 - 1 StR 501/62].
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Daraus geht nicht hervor, dass die Strafkammer aufgrund der schon vollzogenen Beweisaufnahme, namentlich der erwähnten Zeugenaussagen (vgl. dazu BGHSt 8, 177 [180] = NJW 1955, 1890; BGH NStZ 1981, 310; BGH NStZ 1984, 565 = StV 1984, 452 [453]; BGH NStZ 1985, 206 [Pfeiffer/Miebach]; KG NJW 1980, 952; OLG Köln 3. StS VRS 65, 450; SenE v. 30.11.1965 - Ss 395/65 - = NJW 1966, 606 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 244 Rdnr. 104) eine genügend klare Vorstellung vom Objekt des Augenscheins gewonnen hatte und es daher eine weitere Beweiserhebung dazu für überflüssig halten konnte (vgl. a. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., S. 743 f.).

    In einem solchen Fall muss der Beweis regelmäßig erhoben werden (BGHSt 8, 177 [181] = NJW 1955, 1890; BGH NStZ 1984, 565 = StV 1984, 452 f.; BGH StV 1994, 411; SenE v. 30.11.1965 - Ss 395/65 - = NJW 1966, 606 f.; OLG Köln 3. StS VRS 65, 450 f.), und zwar auch, wenn mehrere Mitglieder eines wesentlich gleichartigen Erlebnis- und Interessenkreises ausgesagt haben (BGH NJW 1961, 280; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).

  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 455/87

    Erforderlichkeit des Augenscheins unter Berücksichtigung des Ergebnisses der

    Die von der Verteidigung und auch von der Bundesanwaltschaft zitierten Entscheidungen (u.a. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565) betreffen andere Sachverhalte.
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

    Auf die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO), sind die zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565; NJW 1961, 280; Herdegen in KK, StPO 3. Aufl, § 244 Rdn. 105) nicht anwendbar, da diese Grundsätze vom besonderen Beweiswert des Augenscheins bestimmt sind.
  • BGH, 30.11.1993 - 1 StR 637/93

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrages - Anforderungen an den

    Zwar ist richtig, daß der Tatrichter eine Augenscheinseinnahme, die darauf abzielt, die Aussage eines Zeugen zu entkräften, nicht lediglich mit der Begründung ablehnen darf, er halte den Zeugen für glaubwürdig und dessen Aussage für zuverlässig (vgl. BGHSt 8, 177, 181 sowie BGH NStZ 1984, 565).
  • KG, 07.10.2019 - 121 Ss 94/19

    Ablehnung Beweisantrag auf Inaugenscheinnahme des Tatorts

    Zutreffend wird mit der Revisionsbegründung darauf hingewiesen, dass die Vornahme 'der Beweiserhebung dann geboten ist, wenn durch diese - wie hier - gerade bestimmte-, die Örtlichkeiten betreffende Behauptungen des vom Gericht als Augenscheinsgehilfen behandelten Zeugen widerlegt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 565 ;.KG NStZ 2007, 25 ; OLG Koblenz StV 2013, 553 f.; OLG Köln StV 2002, 238 ff.; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Aufl., § 244 Rdnr. 347).
  • BGH, 11.12.1984 - 1 StR 715/84

    Beweisrecht - Beweisantrag - Augenscheinseinnahme - Ablehnung

    Nach § 244 Abs. 5 StPO kann ein Antrag auf Einnahme eines Augenscheins abgelehnt werden, wenn das Gericht die notwendigen Feststellungen auf andere Art und Weise zuverlässig treffen kann (vgl. hierzu auch Pfeiffer/Miebach in NStZ 1985, 206 sowie BGH NStZ 1984, 565 = StV 1984, 452).
  • KG, 07.10.2019 - 3 Ss 59/19
    Zutreffend wird mit der Revisionsbegründung darauf hingewiesen, dass die Vornahme 'der Beweiserhebung dann geboten ist, wenn durch diese - wie hier - gerade bestimmte-, die Örtlichkeiten betreffende Behauptungen des vom Gericht als Augenscheinsgehilfen behandelten Zeugen widerlegt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 565;.KG NStZ 2007, 25; OLG Koblenz StV 2013, 553 f.; OLG Köln StV 2002, 238 ff.; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auï‚., § 244 Rdnr. 347).
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